Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preisliste
der Firma Schreiner Informatics
Stand 21.05.2025
Allgemeines
Alle Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den
Kunden vorbehaltlos ausführen.
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
Angebotsfrist
Wenn auf unserem Angebot keine andere Frist vorgesehen ist, gelten unsere Angebote für
4 Wochen ab dem Angebotsdatum.
Lieferzeit
Die Lieferzeiten für Softwareentwicklungen und andere Dienstleistungen werden von uns
sorgfältig abgeschätzt. Sie können aber bei nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten
überschritten werden.
Die Lieferzeit beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit dem Eintreffen der
vereinbarten Anzahlung bei uns. Lieferfristen für Waren setzen eine rechtzeitige Lieferung
unserer Lieferanten an uns voraus.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und der Beibringung
die vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben voraus.
Versand
Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Dies gilt auch für Rücksendungen.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Porto & Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Fahrtkosten und Spesen werden nach Aufwand gesondert in
Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware oder
dem Abschluss der Dienstleistung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend
zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten.
Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Des Weiteren können angebotene Preise
für Softwareerstellung und andere Dienstleistungen bis zu 20 % überschritten werden, wenn
Schwierigkeiten auftreten oder zusätzliche Arbeiten nötig werden, die bei der
Angebotserstellung nicht vorhersehbar waren.
Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt für Entwicklungsaufträge die folgende
Zahlungsweise: 50 % bei Auftragsvergabe, 40 % bei Lieferung, 10 % nach Abnahme.
Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch
nicht zum Abzug.
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der
Lieferung gültigen Listenpreis berechnet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind
wir - unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Wir und der Kunde sind
berechtigt, nachzuweisen, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des
Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits
nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
Abnahme
Erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung oder erfolgter Nachbesserung von
Hardware- und Softwareentwicklungen oder anderer Dienstleistungen keine schriftliche
Mängelrüge des Auftraggebers, gilt die Entwicklung als abgenommen. Weitere Modifikationen
an abgenommener Software, Hardware oder anderen Leistungen erfolgen ausschließlich gegen
Berechnung.
Haftungsausschluss
Schreiner Informatics haftet für keinerlei Schäden jedweder Art außerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen Haftung. Schreiner Informatics haftet für keinerlei Schäden jedweder Art,
die sich aus dem Einsatz von nicht abgenommenen Entwicklungen bei Dritten ergeben. Dies gilt
besonders dann, wenn der Auftraggeber noch nicht vollständig fertige Entwicklungen von uns
vor der erklärten schriftlichen Abnahme bei Dritten zum Einsatz bringt.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist
eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung
auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs –ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche
gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem Unvermögen oder zu
vertretender Unmöglichkeit.
Patent-/Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und
ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, wenn nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen
sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche
Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin, sind sie unverzüglich an uns
zurückzugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger
Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche
bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der
Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware bzw. der Leistungen beschränkt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns etwaige Verletzungen solcher Rechte bei Bekanntwerden
sofort schriftlich mitzuteilen.
Betriebsgeheimnis
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden
Betriebsgeheimnisse von Schreiner Informatics streng geheim zu halten und weder selbst zu
nutzen, noch durch Dritte nutzen zu lassen. Als Betriebsgeheimnis gelten alle von uns bei der
Entwicklung angewendeten Verfahren und Werkzeuge sowie alle technischen und kaufmännischen
Informationen, die nicht von Schreiner Informatics allgemein bekanntgemacht wurden,
Bestandteil des Auftrags sind oder allgemein verfügbar sind. Bei Zuwiderhandlung ist der
Auftraggeber Schreiner Informatics gegenüber schadenersatzpflichtig.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und alle Rechte an erbrachten Entwicklungsleistungen (soweit der
Erwerb von Rechten Bestandteil des Auftrages ist) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von Schreiner Informatics.
Sonstiges
Die zum Test einer Entwicklung notwendige Testumgebung (Maschinen, Einrichtungen, Computer,
u. Ä.) ist Schreiner Informatics vom Auftraggeber für die Dauer der Entwicklung und für die
Dauer von etwaigen Nachbesserungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Bei Arbeiten an Kunden-Computern und beim Installieren oder Abändern von Software ist der
Kunde verpflichtet, vorher eine vollständige Sicherheitskopie des Systems (aller Programme
und Daten) zu erstellen und diese Sicherung zu verifizieren.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der üblichen Bestimmungen.
Preisliste
Folgende Preise werden von uns für geforderte Dienstleistungen in Rechnung gestellt, sofern
in einem dem Auftrag zugrunde liegenden Angebot nichts anderes festgelegt wurde oder
Leistungen über den Angebotsumfang hinaus gewünscht und erbracht wurden:
Dienstleistungen
970,00 € pro Mann und Tag
119,00 € pro Mann und Stunde
Fahrtkosten
0,80 € pro einfach gefahrenen Kilometer
Spesen & Übernachtung
150,00 € pro Nacht pauschal